Wir wollen auf dieser Seite mit einem Text der „Vatican News“ den Sinn des Ablass erklären.

Die katholische Kirche begeht 2025 ein Heiliges Jahr, in dessen Zentrum die Hoffnung steht. Dabei gibt es wie immer auch die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass, also den Nachlass zeitlicher Sündenstrafen, zu erhalten.

Der Erhalt des Heiligen-Jahr-Ablasses ist demnach möglich, wenn neben den genannten Grundvoraussetzungen erstens Wallfahrten oder zweitens „fromme Besuche heiliger Stätten“ unternommen werden oder drittens „Werke der Barmherzigkeit und der Buße“ vollbracht werden.

„Der Jubiläumsablass kann auch durch Initiativen erreicht werden, die den Geist der Buße, der die Seele des Jubiläums ist, konkret und großzügig umsetzen, indem sie insbesondere den bußfertigen Wert des Freitags wiederentdecken: indem man im Geiste der Buße mindestens einen Tag lang auf sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke hervorgerufen werden) und auf überflüssigen Konsum verzichtet (z.B. durch Fasten oder Enthaltsamkeit gemäß den allgemeinen Normen der Kirche und den Vorgaben der Bischöfe), sowie durch eine anteilige Geldspende an die Armen durch die Unterstützung von Werken religiösen oder sozialen Charakters, insbesondere zugunsten der Verteidigung und des Schutzes des Lebens in jeder Phase und des Lebens selbst, der verlassenen Kinder, der Jugendlichen in Schwierigkeiten, der alten Menschen in Not oder allein, der Migranten aus verschiedenen Ländern, „die ihr Land auf der Suche nach einem besseren Leben für sich und ihre Familien verlassen“ (Spes non confundit, 13); durch die Widmung eines angemessenen Teils der Freizeit für freiwillige Tätigkeiten, die für die Gemeinschaft von Interesse sind, oder für andere ähnliche Formen des persönlichen Engagements.“

Die Gläubigen sollen zum im Heiligen Jahr auch ermutigt werden, häufiger Werke der Nächstenliebe oder der Barmherzigkeit zu verrichten, „vor allem im Dienst an den Brüdern und Schwestern, die durch verschiedene Nöte belastet sind“. Daher ist ein Vollkommener Ablass zum Heiligen Jahr auch dann möglich, wenn neben den Grundvoraussetzungen „die leiblichen Werke der Barmherzigkeit“ wiederentdeckt werden – also: „die Hungrigen speisen, den Durstigen zu trinken geben, die Nackten bekleiden, die Fremden aufnehmen, die Kranken pflegen, die Gefangenen besuchen, die Toten begraben“ (Misericordiae vultus, 15). Außerdem sollen auch „die geistlichen Werke der Barmherzigkeit“ wiederentdeckt werden: „den Zweifelnden recht raten, die Unwissenden lehren, die Sünder zurechtweisen, die Betrübten trösten, Beleidigungen verzeihen, die Lästigen geduldig ertragen und für die Lebenden und Verstorbenen zu Gott beten“.

Wallfahrtsorte und Heilige Stätten des Heiligen Jahrs 2025 sind laut der Pönitentiarie etwa die vier großen Papst-Basiliken in Rom. Das Dokument nennt jedoch auch weitere Kirchen in Rom, in Italien sowie auch im Heiligen Land. Außerdem können die Ortskirchen weitere Kirchen und Heilige Stätten bestimmen: „Die Bischöfe sollen die Bedürfnisse der Gläubigen berücksichtigen und darauf achten, dass der Sinn der Wallfahrt mit ihrer ganzen symbolischen Kraft, die das dringende Bedürfnis nach Umkehr und Versöhnung zum Ausdruck bringen kann, erhalten bleibt“, heißt es dazu. So ist auch unsere Pfarr-, Ordens- und Wallfahrtskirche in Neunkirchen eine Heilige Stätte.

Das Sakrament der Beichte wird zu folgenden Zeiten angeboten:

  • jeden Freitag während der Anbetung von 17.00-18.00 Uhr (Kirche, in den Wintermonaten in der Franziskuskapelle)
  • jeden Samstag von 17.30-18.30 Uhr in der Kirche
  • jeden 1. Samstag nach der Marienmesse ab 9.30 Uhr
  • beim Abend der Barmherzigkeit am 11. April 2025 ab 19.00 Uhr
  • nach persönlicher Vereinbarung mit einem der Ordenspriester

Weitere Möglichkeiten werden im Laufe des Heiligen Jahres angeboten und verlautbart werden.

Bildquelle: https://bistum-regensburg.de/news/heiliges-jahr-2025 (18.1.2025)